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   OLG Hamm, 11.01.2011 - I-7 U 40/10   

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OLG Hamm, 11.01.2011 - I-7 U 40/10 (https://dejure.org/2011,8077)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.2011 - I-7 U 40/10 (https://dejure.org/2011,8077)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - I-7 U 40/10 (https://dejure.org/2011,8077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zurückweisung; Berufung; Anschlussberufung; Kosten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 522 Abs 2, 524 Abs. 4, 97 ZPO
    Zurückweisung; Berufung; Anschlussberufung; Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 524 Abs. 4; ZPO § 522 Abs. 2
    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1520
  • MDR 2011, 447
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05

    Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 7 U 40/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (so BGH, NJW-RR 2007, 786.; 2006, 1147) sind einem Berufungskläger die Kosten einer zulässig erhobenen Anschlussberufung aufzuerlegen, wenn diese nach § 524 Abs. 4 ZPO durch eine Rücknahme der Berufung wirkungslos geworden ist.

    Diese Kostenregelung gilt auch dann, wenn die Berufung nach einem Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgenommen wird (so ausdrücklich BGH, NJW-RR 2006, 1147).

  • OLG Hamm, 27.03.2008 - 28 U 116/07

    Kosten der Anschlussberufung; Rücknahme der Berufung; Hinweis gemäß § 522 Abs. 2

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 7 U 40/10
    Letzterer Auffassung schließt sich der erkennende 7. Senat in Übereinstimmung mit dem 28. Zivilsenat des OLG Hamm (Beschluss vom 27.03.2008 - 28 U 116/07) aus folgenden Erwägungen an:.

    Allein der Umstand, dass der Berufungskläger es trotz Hinweises auf die Aussichtslosigkeit seiner Berufung auf eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO hat ankommen lassen, ist aus Sicht des Senates kein sachlicher Grund, ihn durch eine Kostenquotelung zu Lasten des Anschlussberufungsklägers im Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO kostenrechtlich besser als im Fall der Berufungsrücknahme zu stellen (so schon OLG Hamm - 28. ZS, Beschluss vom 27.03.2008 - 28 U 116/07 mwN).

  • BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung nach Berufungsrücknahme

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 7 U 40/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (so BGH, NJW-RR 2007, 786.; 2006, 1147) sind einem Berufungskläger die Kosten einer zulässig erhobenen Anschlussberufung aufzuerlegen, wenn diese nach § 524 Abs. 4 ZPO durch eine Rücknahme der Berufung wirkungslos geworden ist.
  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 7 U 40/10
    Der daraus folgenden Entscheidung des Senats, die Fälle der Berufungsrücknahme und des Zurückweisungsbeschlusses im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO hinsichtlich der Verteilung der Kosten der Anschlussberufung gleich zu behandeln, steht die Entscheidung des Großen Senates des BGH (NJW 1981, 1790) zur Kostenverteilung im Falle der Nichtannahme der Hauptrevision nach § 554b ZPO a.F. nicht entgegen.
  • OLG Stuttgart, 23.03.2009 - 12 U 220/08

    Kostentragungspflicht des Anschlussberufungsklägers bei Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2011 - 7 U 40/10
    Während nach Ansicht der wohl überwiegenden Mehrheit der Oberlandesgerichte der Anschlussberufungsführer die Kosten des Berufungsverfahrens anteilig im Verhältnis der Werte von Berufung und Anschlussberufung zu tragen hat, scheidet nach Ansicht anderer Oberlandesgerichte eine quotale Kostenverteilung mit der Folge aus, dass den Berufungsführer die volle Kostenlast trifft (vgl. zu Streitstand OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 863 mwN).
  • OLG Nürnberg, 10.05.2021 - 8 U 3174/20

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen den Wohngebäudeversicherer

    Wird die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen und eine Anschlussberufung damit gemäß § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos, sind dem Berufungsführer grundsätzlich die gesamten Kosten der zweiten Instanz aufzuerlegen (Anschluss an OLG Hamm, NJW 2011, 1520; OLG Köln, NJW-RR 2011, 1435; OLG Frankfurt, BeckRS 2018, 17973; OLG Braunschweig, BeckRS 2019, 39093).

    Dies gilt nach zutreffender und vom Senat geteilter Ansicht für das gesamte Berufungsverfahren, einschließlich der Anschlussberufung (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2013, 124, 125; OLG München, NJW-RR 2018, 1174, 1175; OLG Hamm, NJW 2011, 1520; OLG Köln, NJW-RR 2011, 1435; KG, NJW 2014, 1023; OLG Celle, OLGR 2004, 318; OLG Dresden, BeckRS 2015, 15061; Nachweise zur Gegenansicht bei Hk-ZPO/Wöstmann, 9. Aufl., § 524 Rn. 19 und Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 524 Rn. 44).

  • OLG Dresden, 30.06.2015 - 5 U 375/15

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen

    Umgekehrt ist auch kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, den Berufungskläger, der es trotz Hinweises auf die Aussichtslosigkeit seiner Berufung auf eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO hat ankommen lassen, kostenrechtlich besser zu stellen, als denjenigen der auf den Hinweis seine Berufung zurückgenommen hat (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11.01.2011, 7 U 40/10, NJW 2011, 1520; OLG Naumburg, Beschl. v. 09.05.2012, 1 U 102/11, MDR 2012, 1494; OLG Nürnberg, Beschl. v. 03.09.2012, 6 U 844/12, NJW-RR 2013, 124).
  • OLG Frankfurt, 11.01.2017 - 10 U 197/15

    Wirksamkeit einer altrechtlichen Fahrtgerechtsame

    Dass der Berufungskläger in diesem Fall auch die Kosten der Anschlussberufung zu tragen hat, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (ferner z. B. OLG Hamm MDR 2011, 447).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 278/10

    Kosten der Anschlussberufung bei Berufungszurückweisung durch Beschluss

    7 Der erkennende Senat schließt sich der zuletzt genannten Ansicht an, weil nur sie geeignet ist, Widersprüche bei der praktischen Handhabung des Beschlussverfahrens gem. § 522 Abs. 2 ZPO zu vermeiden (vgl. ebenso OLG Frankfurt - 19. Zivilsenat OLG- Report 2006, 1095; OLG Hamm NJW 2011, 1520):.

    Dies ist nicht nur eine der gesetzgeberischen Intention zuwiderlaufende Konsequenz, sondern bürdet unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten den Prozessbevollmächtigten Prüfungspflichten auf, die im Rahmen des Beschlussverfahrens nach § 522 Abs. 2 ZPO keine Rolle spielen sollten (vgl. dazu OLG Hamm NJW 2011, 1520, 1522).

  • OLG Nürnberg, 03.09.2012 - 6 U 844/12

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung durch Beschluss

    Nach anderer Ansicht hat der erfolglose Berufungskläger nach § 97 Abs. 1 ZPO auch in einem solchen Fall die Kosten der Anschlussberufung zu tragen, jedenfalls dann, wenn die Anschlussberufung - wie hier - zur Wahrung der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO bereits erfolgt war, bevor ein gerichtlicher Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO erfolgte (OLG Hamburg MDR 2003, 1251; OLG Köln OLGR 2004, 397; OLG Celle, 16. Zivilsenat, MDR 2004, 592; Thüringer OLG NJ 2005, 178; OLG Frankfurt OLGR 2006, 1095; OLG Bremen MDR 2008, 1306; OLG Hamm NJW 2011, 1520; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 1 U 102/11, zitiert nach juris; Ludwig MDR 2003, 670; Hülk/Timme MDR 2004, 14; Klose MDR 2006, 724/726; Wulf in: BeckOK ZPO, § 524 Rn. 34).
  • OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 5 U 256/11

    Berufung und Anschlussberufung: Kostenverteilung nach Zurückweisung der

    Die Gegenposition, dass dem Berufungsführer in einem solchen Falle auch die Kosten der Anschlussberufung aufzuerlegen sind, vertreten das OLG Koblenz (Beschluss vom 10.06.2010, 2 U 1267/09, das OLG Hamm (NJW 2011, 1520), das OLG München (Beschluss vom 31.01.2011, 8 U 2982/10) sowie das OLG Köln (NJW-RR 2011, 1435).
  • OLG München, 22.05.2018 - 13 U 3256/17

    Schätzung der für Architektenhonorar anrechenbaren Kosten bei früher Kündigung

    Der Senat vertritt im hier zu entscheidenden Fall die Auffassung, dass die Berufungsführerin auch die Kosten der gem. § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos gewordenen Anschlussberufung zu tragen hat (so u.a. auch OLG Celle, Beschluss vom 27.01.2004, Az. 16 U 158/03 = MDR 2004, 592; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.04.2003, 1 U 144/02 = MDR 2003, 1251; OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.2011, I-7 U 40/10 =NJW 2011, 1520; zitiert nach Juris).
  • OLG München, 19.11.2013 - 14 U 1510/13

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

    In den letzten Jahren mehren sich die Stimmen, die sich grundsätzlich für eine einheitliche Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO zu Lasten des Berufungsführers aussprechen (vgl. OLG Frankfurt, MDR 2011, 1318 = NJW 2011, 2671 f; OLG Hamm, NJW 2011, 1520 f; OLG Naumburg, MDR 2012, 1494 sowie die von der Klagepartei zitierte Entscheidung des OLG Nürnberg).

    Eine Unterscheidung der Fälle der Rücknahme der Berufung vor oder nach Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO erscheint nicht gerechtfertigt (OLG Dresden, BauR 2006, 1791/1792; OLG Hamm, NJW 2011, 1520, 1521).

  • OLG Zweibrücken, 28.04.2014 - 4 U 9/13

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

    Die Beklagte hat auch die Kosten der Anschlussberufung der Klägerin zu tragen (vgl. Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken FamRZ 2010, 399; OLG Hamm NJW 2011, 1520, 1521; OLG Frankfurt NJW 2011, 2671, 2672).
  • OLG Rostock, 21.12.2018 - 1 U 25/17

    Anschlussberufung: Kostentragung bei unverzüglicher Zurückweisung der Berufung

    Können oder sollen gegen den für den Berufungsführer negativ ausgefallenen gerichtlichen Hinweis zur Rechtslage keine stichhaltigen Einwendungen erhoben werden, so wird der Rechtsanwalt seinem Mandanten die kostengünstigere der beiden Möglichkeiten zur Beendigung des Berufungsverfahrens empfehlen müssen, um sich nicht selbst in Regressgefahr zu bringen (vgl. hierzu Fahrendorf, in: Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Haftung des RA, RN 1486)." (OLG Hamm, Beschluss vom 11. Januar 2011 - I-7 U 40/10 -, NJW 2011, 1520, Rn. 9 - 16, juris).
  • OLG Köln, 07.12.2015 - 19 U 81/15

    Formularmäßige Vereinbarung einer die Höhe des Leasingentgelts übersteigenden

  • OLG Celle, 30.08.2013 - 14 U 69/13

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung

  • OLG Naumburg, 09.05.2012 - 1 U 102/11

    Rechtsmittelkosten: Kostenentscheidung bei Zurückweisung der Berufung und dadurch

  • OLG Zweibrücken, 08.12.2016 - 8 U 17/15

    Einzelne Grundleistungen nicht erbracht: Planer kann Honorar ungekürzt

  • OLG Köln, 27.06.2011 - 17 U 101/10

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • KG, 30.10.2013 - 26a U 98/13

    Kostenentscheidung: Berufungszurückweisung durch einstimmigen Beschluss bei

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